Zum Ausbruch des Zweiten Weltkireges: Werben für die WaffenSS
Der Ausbruch des Zweiten Weltkrieges beruhte auf der Entscheidung Hitlers zum Überfalls auf Polen am Morgen des 1. September 1939. Frankreich und England, Garantiemächte des Versailler Vertrages für die Existenz Polens, verlangten ultimativ den Rückzug der deutschen Truppen bis zum 3. September, worauf Hitler natürlich nicht einging. Mit Ablauf des Ultimatums am 3. September 1939 befanden sich somit auch diese beiden Länder im Krieg mit Deutschland.
Der Krieg prägte veränderte von Anfang an den Alltag, auch wenn sich das Kriegsgeschehen noch lange Zeit außerhalb der Grenzen des Reiches abspielte.
Die ebenfalls im September 1939 einsetzende Werbung für den Eintritt in die SS zielte auf den Aufbau einer unter dem Befehl des Reichsführers SS Heinrich Himmler stehenden Parallelarmee zur Wehrmacht durch Verschmelzung der schon bestehenden „Totenkopfverbände“ (SS-TV) und „Verfügungstruppe“ (SS-VT) zur „Waffen-SS“ (so ab Dezember 1939). Die Wurzeln der Verfügungstruppe lagen in einer SS-Hilfspolizei, deren Aufstellung gleich nach der Machtergreifung begonnen hatte, weil Hitler einen Putschversuch des kommunistischen Rotfrontkämpferbundes befürchtete. 1935 wurden aus diesen Verbänden die „Totenkopfeinheiten“ gebildet, die sich dann als Wachmannschaften in den Konzentrationslagern unrühmlich hervortaten.
Wie sehr sich Himmlers Bemühen um Ausbau dieser Einheiten zu eigenen Kampftruppen seit Kriegsbeginn auswirkte, zeigt die Zunahme der Personalstärke der Waffen-SS bzw. ihrer Vorgängereinheiten von rund 17.000 Ende 1937 auf über 90.000 zum Zeitpunkt des Frankreich-Feldzuges 1940.
Die hier gezeigten Dokumente reflektieren das Werben der SS um Freiwillige, mit deren Hilfe Himmlers Pläne zum Aufbau einer eigenen Militärmacht im gerade begonnenen Krieg umgesetzt werden sollten. Bemerkenswert an den Unterlagen, welche das Landesarchiv Speyer aus dem damaligen Bezirksamt Kusel verwahrt, sind die Rückmeldungen der Bürgermeister zu den ersten Resultaten der Werbeaktion: alle Bürgermeister meldeten „Fehlanzeige“, d. h., niemand in ihren Gemeinden hatte sich freiwillig gemeldet.
Dr. Walter Rummel, Landesarchiv Speyer