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Bildungsserver > Geschichte.  > Grundlagen.  > Abitur.  > Hinweise

Zusammenfassende Hinweise zum mündlichen Abitur

Themen: 

Die mündliche Prüfung stützt sich auf mindestens zwei Prüfungsaufgaben und bezieht sich auf fachliche Inhalte aus mindestens zwei Halbjahren der Qualifikationsphase, d. h. es werden Aufgaben zu zwei Themen aus zwei verschiedenen Halbjahren gestellt.

Schwerpunktbildung:

Grundsätzlich ist entsprechend der AbiPrO und dem Rundschreiben zur Abiturprüfung eine Schwerpunktbildung im mündlichen Abitur möglich, wobei das Wort „eine“ nicht numerisch zu verstehen ist. Für das Fach Geschichte ist es sinnvoll, zwei weit gefasste Schwerpunktthemen unter folgender Prämisse mit dem Prüfling zu verabreden: Gegenüber dem Prüfling ist zu betonen, dass er mit dem Einbezug und Abprüfen von Inhalten auch aus anderen Stoffbereichen weiterer Halbjahre der Qualifikationsphase rechnen muss. Der Begriff „Schwerpunkt“ fordert bei der Durchführung der Prüfung auch ein deutliches Hinausgehen über die verabredeten, nicht zu eng gefassten Schwerpunktthemen. Es ist noch einmal klar hervorzuheben, dass kein Stoff eines Abschnitts der Qualifikationsphase im Vorfeld ausgeschlossen werden darf.

Materialgrundlage:

Die mündliche Prüfung muss die Auswertung von Material (Text, Statistik, Karte, Karikatur, Schaubild u. a.) zur Grundlage haben und in schriftlicher Form vorliegen. Der Umfang der vom Prüfling vorzubereitenden Aufgaben sowie der zugehörigen Texte und Materialien muss der Dauer der Vorbereitungszeit, im Regelfall 20 Minuten, Rechnung tragen. Die Verpflichtung zu einer Materialgrundlage besteht nur insgesamt für die mündliche Prüfung, nicht aber für beide Prüfungsgebiete. Dennoch ist es empfehlenswert, auch zum zweiten Thema eine Materialgrundlage zu geben (Bild, Karikatur, Zitat); es darf nicht zum knapp abgehandelten „Nebenthema“ werden.

Aufgaben:

Die Aufgaben sollen klar und deutlich unter Verwendung von Operatoren formuliert werden. Sie müssen die Erreichbarkeit jeder Note ermöglichen und daher alle drei Anforderungs-bereiche abdecken.

 Gestaltung der Prüfung:

Die mündliche Prüfung besteht aus zwei, zeitlich in etwa gleichen Teilen, dem selbstständigen Prüfungsvortrag und dem Prüfungsgespräch. Im selbstständigen Prüfungsvortrag stellt der Prüfling seine Ergebnisse in der Regel ohne Eingreifen der Fachprüfungskommission dar. Das Prüfungsgespräch bezieht sich einerseits auf noch offene Fragen, andererseits auf größere fachliche Zusammenhänge und erschließt auch andere Sachgebiete. Das alleinige Abfragen von Detailkenntnissen und Fakten wird dem Ziel der Prüfung nicht gerecht.

Kai Willig, RFB Geschichte Westpfalz

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