Einheitliche Prüfungsanfordungen im Fach Geschichte
Folgende Aspekte/Neuerungen sind im Wesentlichen zu beachten:
1. Die einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) sind normativ-verbindlich für die Abiturprüfung. („1:1-Umsetzung“ in RP, von kleineren restriktiven Einschränkungen abgesehen.)
2. Die geforderten Fachlichen Inhalte und Qualifikationen (vgl. Druckversion S. 6 ff. - Internetversion S. 3 ff.) sind problemlos mit den Lehrplan von RP zu erreichen und einzuhalten. Es wird auf eine breite Streuung der Zeiten, Themen und Dimensionen von Geschichte Wert gelegt.
3. Die EPA Geschichte sind kompetenzorientiert formuliert. Sie differenzieren historische Kompetenz nach den drei Teilkompetenzen Sach-, Methoden- und Urteilskompetenz (S. 6 f. – S. 4). Alle EPA sind zugleich die Bildungsstandards für S II.
4. Durch die Formulierung der Aufgabenstellung muss mittels Operatoren im Sinne der EPA für die Prüflinge die Art der geforderten Leistung eindeutig erkennbar sein. Die aufgelisteten Operatoren können ggf. ergänzt werden (EPA S. 20 - S. 12).
5. Folgende Forderung der EPA (S. 14 – S. 9) ist zu beachten: Eine Prüfungsaufgabe darf sich nicht auf die Inhalte nur eines Kurshalbjahres beschränken (vgl. Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II, [Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.12.1973 i. d. F. vom 16.06.2000, § 5 Abs. 4]). Für diese Regelung sind alle fachlichen Inhalte und Qualifikationen relevant, die unter I.1 beschrieben sind, also nicht nur Themen, sondern auch Kategorien und Grundformen historischer Untersuchungen.
6. Die Unterscheidung der Aufgabenarten basiert auf der fundamentalen erkenntnistheoretischen Differenz zwischen Quellen und Darstellungen (s. 15 ff. – S. 9 ff.)
7. Da in RP weiterhin eine Materialgrundlage für die Abituraufgaben in Geschichte gefordert wird, scheidet die Aufgabenart Darstellen historischer Sachverhalte in Form einer historischen Argumentation im Abitur aus (vgl. S. 16 – S. 10).
8. Besonders zu beachten sind auch die Aussagen zur Einheit der Prüfungsaufgabe, zur Komplexität in der Aufgabenstellung und zur Beschränkung und Ganzheitlichkeit der Materialgrundlage (vgl. S. 19 ff. – S. 12), ebenso zur formalen Gestaltung der Aufgabenvorschläge (Zeilenzählung beim Textmaterial, Lesbarkeit, Schriftgröße 12, Einhalten der 2-Seiten-Grenze bei der Materialgrundlage usw.).
9. Eine Beschreibung der Anforderungen an eine „gute“ und eine „ausreichende“ Leistung wird beim dezentralen Abitur in RP nicht eingefordert. (S. 23 f. – S. 13 f.)
10. Eine Neuerung bei der mündlichen Abiturprüfung ist die Zweiteilung zwischen selbständigem Prüfungsvortrag und Prüfungsgespräch, der auch eine ungefähre Gleichgewichtung in der Bewertung entsprechen soll. (S. 25 – S. 14 f.)
Internet: http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/1989/1989_12_01-EPA-Geschichte.pdf
In gedruckter Form über den Luchterhand-Verlag: http://www.luchterhand.de oder
über Kundenservice: Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Hermann-Luchterhand-Str. 10, 56566 Neuwied, Tel. 09261/ 969-4000
Walter Helfrich (RFB Geschichte / Vorderpfalz) / ergänzt: Kai Willig (RFB Westpfalz)