Befehl von Nicolas Hentz, Kommissar des revolutionären Nationalkonvents der französischen Republik, zum Niederbrennen von Kusel (Pfalz) vom 26.7.1794
Der Befehl zur Vernichtung einer ganzen Stadt erfolgte vor dem Hintergrund des sog. Revolutionskrieges, der 1792 als Folge des Einmarsches preußischer und österreichischer Truppen (Pillnitzer Deklaration von 1791) in das revolutionäre Frankreich ausgebrochen war und auf die Wiederherstellung der französischen Monarchie als Teil der alten Ordnung des feudalen Europas zielte. Nach dem erfolglosen Vormarsch der Truppen der österreichisch-preußischen Koalition (Kanonade von Valmy, 20.9.1792), setzte die französische Revolutionsarmee zur Gegenoffensive an und eroberte bis 1795 das gesamte linksrheinische Rheinland.
Die über die normalen Kriegshandlungen und Zerstörungen hinausgehende vollständige Vernichtung einer Stadt hat im Deutschen Reich großes Aufsehen erregt und zu zahlreichen Spenden geführt. Von den Gegnern der französischen Revolution wurde das Ereignis propagandistisch ausgiebig genutzt. Umgekehrt war man bei der damaligen Revolutionsregierung (Wohlfahrtsausschuss) nicht glücklich über die Zerstörung, weil klar war, dass sie dem Ansehen Frankreichs und der Sache der Revolution schaden würde. Der Stadt Kusel wurde daher Schadensersatz geleistet, ein recht einmaliger Vorgang.
Dr. Walter Rummel, Landesarchiv Speyer