„... alles still und ruhig“ Schulbestimmungen der königlich-bayerischen Regierung der Rheinpfalz, undatiert (zwischen 1816 und 1857)
Unter der Überschrift „... alles still und ruhig“ werden Schulbestimmungen der königlich-bayerischen Regierung der Rheinpfalz aufgeführt , die zwischen 1816 und 1857 entstanden sind.
Die Bestimmungen verbinden Zeittypisches und Zeitloses. Zeittypisch ist der autoritäre Charakter, welcher sich in den Anweisungen zum Verhalten der Schüler gegenüber dem Lehrpersonal und den Eltern und in der religiösen Erziehung widerspiegelt. Zeitlos wiederum - bzw. von ungebrochener Aktualität - sind die Anweisungen, welche dem friedlichen und fairen Umgang der Schüler sowohl untereinander als auch gegenüber ihren sonstigen Mitmenschen dienen.
Unterlagen dieser Art sind in den staatlichen Archiven häufig zu finden, weil die Disziplinierung und Kontrolle des Schulalltags ein wichtiges Anliegen der damaligen Behörden war. Dementsprechend wurden immer wieder Erlasse dazu herausgegeben, so z. B. 1833 von der bayerischen Regierung des Rheinkreises in Speyer eine Anweisung „die Theilnahme der schulpflichtigen Jugend an den öffentlichen Tanzbelustigungen betreffend“, worin die Eltern eindringlich aufgefordert wurden, ihre Kinder „von allen öffentlichen Lustbarkeiten dieser Art entfernt zu halten“ Die örtlichen Polizeibehörden erhielten Weisung, darauf zu achten und gegenteiliges Verhalten zu ahnden.
Dr. Walter Rummel, Landesarchiv Speyer